Einkommensgerechter Elternbeitrag!
siehe Tabelle - Landratsamt:
Eltern stellen einen Antrag beim Landratsamt
- die Höhe richtet sich nach Einkommen und Anzahl der Stunden
*Jedes Kind (von 1-3. Geburtstag) hat einen Rechtsanspruch auf Frühförderung und Betreuung.
Die bedarfsunabhängige Betreuung wurde mit (bis zu) 30h/Woche festgesetzt.
Wer mehr Stunden benötigt, muss den Bedarf belegen*.
Im Landkreis Ludwigsburg gilt die Regelung, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege günstiger ist, als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita)!