Einkommensgerechter Elternbeitrag!
siehe Tabelle - Landratsamt:
Eltern stellen einen Antrag beim Landratsamt
- die Höhe richtet sich nach Einkommen und Anzahl der Stunden
Jedes Kind (von 1-3. Geburtstag) hat einen Rechtsanspruch auf Frühförderung und Betreuung.
Die bedarfsunabhängige Betreuung wurde mit (bis zu) 30h/Woche festgesetzt.
Wer mehr Stunden benötigt, muss den Bedarf belegen.
Im Landkreis Ludwigsburg gilt die Regelung, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege nicht teurer ist als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.