Einkommensgerechter Elternbeitrag!
Im Landkreis Ludwigsburg gilt die Regelung, dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege günstiger ist, als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita)!
Das für die Einstufung in die Kostenbeitragstabelle maßgebliche Einkommen ist das Haushaltseinkommen (netto) abzüglich 322 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind.